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   OVG Saarland, 31.03.2008 - 1 A 14/08   

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OVG Saarland, 31.03.2008 - 1 A 14/08 (https://dejure.org/2008,5217)
OVG Saarland, Entscheidung vom 31.03.2008 - 1 A 14/08 (https://dejure.org/2008,5217)
OVG Saarland, Entscheidung vom 31. März 2008 - 1 A 14/08 (https://dejure.org/2008,5217)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Versorgungsabschlag bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsabschlags bei einem nicht auf einem Dienstunfall beruhenden vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit; Ungleichgewicht im synallagmatischen Verhältnis zwischen Alimentation und dienstlicher Hingabe als ein den ...

  • Judicialis

    GG Art. 33 Abs. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 5
    Versorgungsabschlag bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 717
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 20.06.2006 - 2 BvR 361/03

    Versorgungsabschlag bei vorzeitiger Versetzung eines Beamten in den Ruhestand

    Auszug aus OVG Saarland, 31.03.2008 - 1 A 14/08
    Nichtannahmebeschluss vom 20.6.2006 - 2 BvR 361/03 -, DÖV 2006, 1046, ausdrücklich festgestellt, dass der Gesetzgeber nicht daran gehindert ist, dem Zusammenspiel von Alimentation und dienstlicher Hingabe dadurch Genüge zu tun, dass er einem vorzeitigen Ausscheiden des Beamten - und damit einem Ungleichgewicht zwischen Alimentierung und Dienstleistung - durch eine Verminderung des Ruhegehalts Rechnung trägt und dies jedenfalls dann gilt, wenn das vorzeitige Ausscheiden des Beamten nicht auf einem Dienstunfall beruht und folglich nicht dem Verantwortungsbereich des Dienstherrn zuzurechnen ist vgl. auch Plog/Wiedow/Lemhöfer/Bayer, Kommentar zum BBG mit BeamtVG (Stand: 2006), § 14 BeamtVG Rdnrn. 19 ff.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vgl. z.B. Urteil vom 27.9.2005 - 2 BvR 1387/02 -, BVerfGE 114, 258 = NVwZ 2005, 1294; vgl. auch Nichtannahmebeschluss vom 20.6.2006 - 2 BvR 361/03 -, DÖV 2006, 1046, gebietet das Alimentationsprinzip dem Gesetzgeber, Besoldung und Versorgung der Beamten und deren Hinterbliebenen so auszugestalten, dass ein amtsangemessener Lebensstandard ermöglicht wird, ohne dass der Beamte oder dessen Hinterbliebener auf ergänzende Hilfe angewiesen ist.

    Soweit die Klägerin angesichts dieser Entscheidung auf eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung von Beamten und Arbeitnehmern schließt, ist - wie das Verwaltungsgericht zu Recht festgestellt hat - zu bemerken, dass die im Fall der Klägerin maßgebliche Regelung des § 14 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 1 Nr. 3 BeamtVG nach der hierzu vorhandenen - in der erstinstanzlichen Entscheidung aufgeführten - Rechtsprechung verfassungsgemäß ist und das Bundesverfassungsgericht eine die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsabschlags nach § 14 Abs. 3 BeamtVG betreffende Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, sondern festgestellt hat, dass der Versorgungsabschlag bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand nach § 14 Abs. 3 BeamtVG die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG nicht verletzt vgl. Nichtannahmebeschluss vom 20.6.2006 - 2 BvR 361/03 -, a.a.O.

  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02

    Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des

    Auszug aus OVG Saarland, 31.03.2008 - 1 A 14/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vgl. z.B. Urteil vom 27.9.2005 - 2 BvR 1387/02 -, BVerfGE 114, 258 = NVwZ 2005, 1294; vgl. auch Nichtannahmebeschluss vom 20.6.2006 - 2 BvR 361/03 -, DÖV 2006, 1046, gebietet das Alimentationsprinzip dem Gesetzgeber, Besoldung und Versorgung der Beamten und deren Hinterbliebenen so auszugestalten, dass ein amtsangemessener Lebensstandard ermöglicht wird, ohne dass der Beamte oder dessen Hinterbliebener auf ergänzende Hilfe angewiesen ist.

    Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass das Beamtenversorgungsrecht und das Recht der Rentenversicherung grundlegend wesensverschieden sind und sich wegen der strukturellen Unterschiede beider Versorgungssysteme von vornherein die Annahme verbietet, der Gesetzgeber sei verpflichtet, die Leistungen in beiden Systemen deckungsgleich zu gestalten vgl. BVerfG, Urteil vom 27.9.2005 - 1 BvR 1387/02 -, BVerfGE 114, 258 = NVwZ 2005, 1294.

  • BVerwG, 19.02.2004 - 2 C 20.03

    Dienstunfähigkeit; Erwerbseinkommen, Anrechnung von;

    Auszug aus OVG Saarland, 31.03.2008 - 1 A 14/08
    Vielmehr besteht während des aktiven Dienstes nur eine Anwartschaft auf die amtsangemessene Versorgung nach den zum Zeitpunkt des Versorgungsfalls geltenden - verfassungsgemäßen - Regelungen so BVerwG, Urteil vom 19.2.2004 - 2 C 20/03 -, BVerwGE 120, 154 = NVwZ 2004, 1361, und Urteil vom selben Tag - 2 C 12/03 -, ZBR 2004, 253.
  • BVerwG, 19.02.2004 - 2 C 12.03

    Dienstunfähigkeit; Versorgungsabschlag.

    Auszug aus OVG Saarland, 31.03.2008 - 1 A 14/08
    Vielmehr besteht während des aktiven Dienstes nur eine Anwartschaft auf die amtsangemessene Versorgung nach den zum Zeitpunkt des Versorgungsfalls geltenden - verfassungsgemäßen - Regelungen so BVerwG, Urteil vom 19.2.2004 - 2 C 20/03 -, BVerwGE 120, 154 = NVwZ 2004, 1361, und Urteil vom selben Tag - 2 C 12/03 -, ZBR 2004, 253.
  • BSG, 16.05.2006 - B 4 RA 22/05 R

    Erwerbsminderungsrente - Rentenabschlag - Bezugszeiten vor Vollendung des 60.

    Auszug aus OVG Saarland, 31.03.2008 - 1 A 14/08
    Die von der Klägerin ins Feld geführte Entscheidung des Bundessozialgerichts Urteil vom 16.5.2006 - B 4 RA 22/05 R -, NJW 2007, 2139; vgl. auch Vorlagebeschluss vom selben Tag - B 4 RA 5/05 R -, dokumentiert bei juris, gebietet keine andere Beurteilung.
  • VG Saarlouis, 13.11.2007 - 3 K 374/06

    Beamtenrecht; Versorgungsabschlag bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand

    Auszug aus OVG Saarland, 31.03.2008 - 1 A 14/08
    Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 13. November 2007 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - 3 K 374/06 - wird zurückgewiesen.
  • OVG Saarland, 10.07.2007 - 1 Q 40/06

    Höhe des Streitwertes bei Klagen auf erhöhte Versorgungsbezüge

    Auszug aus OVG Saarland, 31.03.2008 - 1 A 14/08
    Ernstliche Zweifel im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind zu bejahen, wenn bei der Überprüfung im Zulassungsverfahren, also aufgrund der Begründung des Zulassungsantrags und der angefochtenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts, gewichtige gegen die Richtigkeit der Entscheidung sprechende Gründe zutage treten vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458; des Weiteren: Beschluss des Senats vom 10.7.2007 - 1 Q 40/06 -, dokumentiert bei juris.
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Saarland, 31.03.2008 - 1 A 14/08
    Ernstliche Zweifel im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind zu bejahen, wenn bei der Überprüfung im Zulassungsverfahren, also aufgrund der Begründung des Zulassungsantrags und der angefochtenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts, gewichtige gegen die Richtigkeit der Entscheidung sprechende Gründe zutage treten vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458; des Weiteren: Beschluss des Senats vom 10.7.2007 - 1 Q 40/06 -, dokumentiert bei juris.
  • BSG, 16.05.2006 - B 4 RA 5/05 R

    Altersrente für langjährig Versicherte - Bewertung rentenrechtlicher Zeiten -

    Auszug aus OVG Saarland, 31.03.2008 - 1 A 14/08
    Die von der Klägerin ins Feld geführte Entscheidung des Bundessozialgerichts Urteil vom 16.5.2006 - B 4 RA 22/05 R -, NJW 2007, 2139; vgl. auch Vorlagebeschluss vom selben Tag - B 4 RA 5/05 R -, dokumentiert bei juris, gebietet keine andere Beurteilung.
  • VGH Hessen, 06.01.2009 - 1 A 1246/08

    Versorgungsabschlag; vorzeitige Versetzung in den Ruhestand wegen

    Angesichts der übereinstimmenden Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht, Bundesverwaltungsgericht und den Obergerichten der Länder zur Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsabschlags nach § 14 Abs. 3 BeamtVG (vgl. nur OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.03.2008 - 2 A 10262/08 - OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 03.07.2008 - 1 A 29/08 - und vom 31.03.2008 - 1 A 14/08 - sowie Bay. VGH, Beschluss vom 01.03.2005 - 3 B 03.498 - alle zitiert nach juris) weist die Rechtssache auch keine besonderen rechtlichen Schwierigkeiten im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO oder grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO auf, zumal der Kläger zu diesen Gesichtspunkten keine näheren Erläuterungen gemacht hat.
  • VG Stuttgart, 17.11.2008 - 12 K 1044/08

    Versetzung in den Ruhestand wegen nicht auf Dienstunfall beruhender

    Dieses Ergebnis entspricht der bisherigen Rechtsprechung der erkennenden Kammer (Urteil vom 16.07.2008 - 12 K 2623/07 -) und steht in Übereinstimmung mit weiterer Rechtsprechung des erkennenden Gerichts (vgl. Urteil vom 02.09.2008 - 3 K 1793/08 -) und des OVG des Saarlandes (Beschluss vom 31.03.2008 - 1 A 14/08 -, Juris).

    Es ist weder ersichtlich, noch substantiiert vorgetragen, dass dieser Betrag so nahe am Sozialhilfeniveau liegt, dass er nicht mehr amtsangemessen ist (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 31.03.2008, a.a.O.).

  • OVG Saarland, 03.07.2008 - 1 A 29/08

    Versorgungsabschlag bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand wegen

    Der Senat hat durch Beschluss vom 31.3.2008 (OVG des Saarlandes, Beschluss vom 31.3.2008 - 1 A 14/08 -, juris) entschieden, dass der in § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BeamtVG für den Fall der Dienstunfähigkeit, die nicht auf einem Dienstunfall beruht, vorgesehene Versorgungsabschlag im Einklang mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gemäß Art. 33 Abs. 5 GG und sonstigem Verfassungsrecht steht, und dies im Einzelnen begründet.
  • VG Düsseldorf, 30.06.2008 - 23 K 723/08

    Versorgungsabschlag Dienstunfähigkeit Verfassungsmäßigkeit Bundessozialgericht

    vgl. Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes, Beschluss vom 31. März 2008 - 1 A 14/08 -, Juris; vorgehend Verwaltungsgericht (VG) des Saarlandes, Urteil vom 13. November 2007 - 3 K 374/06 -, Juris.
  • VG Minden, 22.03.2018 - 4 K 1304/17
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2006 - 2 BvR 361/03 -, juris, Rdn. 12 ff., und Beschluss vom 27. September 2005 - 2 BvR 1387/02 -, juris, Rdn. 94 ff.; BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2004 - 2 C 12.03 -, juris, Rdn. 15 ff.; BayVGH, Beschluss vom 19. September 2017 - 3 ZB 15.2632 -, juris, Rdn. 5 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 2. November 2010 - 3 A 1609/10 -, juris, Rdn. 13; VGH Hessen, Beschluss vom 6. Januar 2009 - 1 A 1246/08.Z -, juris, Rdn. 4 ff.; OVG Saarland, Beschluss vom 31. März 2008 - 1 A 14/08 -, juris, Rdn. 7; VG Düsseldorf, Urteil vom 8. Februar 2010 - 23 K 3553/08 -, juris, Rdn. 24 ff.; VG Saarland, Urteil vom 13. November 2007 - 3 K 374/06 -, juris, Rdn. 20 ff.
  • VG Wiesbaden, 22.04.2008 - 6 E 720/07

    Zur Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsabschlags bei vorzeitiger Versetzung in

    Auf die Begründung der bezeichneten Entscheidungen wird Bezug genommen (vgl. daneben z.B. OVG Saarland, Beschluss vom 31.03.2008 - 1 A 14/08 -, juris).
  • VG Frankfurt/Main, 23.07.2008 - 9 K 225/08

    Versorgungsabschlag bei Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

    22 Diesen Ausführungen schließt die Kammer sich an (vgl. auch Bundesverwaltungsgericht 19.02.2004 a. a. O.; OVG Saarland, Beschluss vom 31.03.2008 - 1 A 14/08 - Juris; VG Wiesbaden, Urteil vom 22. April 2008 - 6 E 720/07(2) - Landesrechtsprechungsdatenbank).
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